Der schriftliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf den Ausschluss von Gefahren in folgenden Sachgebieten:



Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Ärztin oder Arzt,

Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktikerin und des Heilpraktikers,

Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie,

Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz- Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie ernster seelischer Erkrankungen,

Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,

Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation,

Deutung grundlegender Laborwerte.



 



Der mündliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf die für den schriftlichen Teil genannten
Sachgebiete sowie auf den Ausschluss von Gefahren bei:



Technik der Anamneseerhebung

Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)

Injektions- und Punktionstechniken.