Überprüfung zum Heilpraktiker

Der schriftliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf den Ausschluss von Gefahren in folgenden Sachgebieten:

Der mündliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf die für den schriftlichen Teil genannten
Sachgebiete sowie auf den Ausschluss von Gefahren bei: