Überprüfung zum Heilpraktiker
Der schriftliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf den Ausschluss von Gefahren in folgenden Sachgebieten:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Ärztin oder Arzt,
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktikerin und des Heilpraktikers,
- Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie,
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz- Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie ernster seelischer Erkrankungen,
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation,
- Deutung grundlegender Laborwerte.

Der mündliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf die für den schriftlichen Teil genannten
Sachgebiete sowie auf den Ausschluss von Gefahren bei:
- Technik der Anamneseerhebung
- Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- Injektions- und Punktionstechniken.