Überprüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie

Der schriftliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf den Ausschluss von Gefahren
in folgenden Sachgebieten:


Der mündliche Teil der Überprüfung erstreckt sich auf die für den schriftlichen Teil genannten
Sachgebiete sowie auf den Ausschluss von Gefahren bei:

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass das es allgemeine Ziel dieser Kenntnisüberprüfung, festzustellen, ob ein Anwärter in der Lage ist, selbständig und im medizinischen Sinne verantwortlich mit Patienten auf dem Gebiet der Psychologie bzw. Psychotherapie umzugehen, so dass für diese keine Gefährdung besteht.

Daher sind nachzuweisen:

Eine Überprüfung der allgemeinen heilkundlichen Kenntnisse, wie sie sonst für Heilpraktiker gefordert werden, findet nicht statt, weil diese für die angestrebte Praxis nicht gebraucht werden. Insbesondere Kenntnisse im Bereich von Anatomie, Physiologie, Pathologie und Arzneimittelkunde werden nicht - bzw. nur in sehr eingeschränktem Umfang - vorausgesetzt.