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Heilpraktiker

Der Heilpraktikerberuf

Im westlichen Kulturkreis bildeten für Jahrhunderte die Lehren der griechischen Ärzte Hippokrates und Galen die Basis heilkundlichen Handelns. Auch die Universitäten gingen in der Ausbildung der Mediziner bis ins vorletzte Jahrhundert von diesen antiken Vorstellungen aus.

Vor allem die Humoralpathologie, die Lehre von den 4 Körpersäften, die durch ihre unterschiedliche Mischung wesentlich zur Individualität und Persönlichkeitsstruktur des Menschen beitragen sollten, stellt historisch gesehen einen Einschnitt dar, da hierdurch wohl erstmals der Versuch unternommen wurde, systematisch die Ursachen der Unterschiede zwischen den Menschen und damit auch die Ursachen der Krankheiten zu beschreiben.

Noch heute finden sich in unserer Sprache Anklänge an diese Säftelehre, wenn wir etwa vom Phlegmatiker, vom Choleriker oder vom Melancholiker reden.

Heilkunde war jahrhundertelang Erfahrungsheilkunde. Erst durch die Entwicklung und Anerkennung der Zellularpathologie und der Mikrobiologie Mitte des 19. Jahrhunderts und der damit verbundenen vollkommen neuen Vorstellung von der Entstehung und dem Verlauf der Krankheiten, entwickelte sich die heutige „Schulmedizin“, deren Anspruch es ist, nach streng wissenschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten, und die sich dadurch von der Naturheilkunde abgrenzen will, welche eher eine Erfahrungsheilkunde ist. Alles, was nicht wissenschaftlich begründbar und nachvollziehbar ist, scheint der Schulmedizin obsolet.

Auf der anderen Seite gibt es auch heute noch Heilkundige, die in Erfahrungen, die zum Teil in Jahrhunderten gewachsen sind, eine wichtigere Grundlage für ihr therapeutisches Handeln sehen, als in wissenschaftlichen Belegen und Wirksamkeitsnachweisen.

Voraussetzung für eine Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland in jedem Fall eine Zulassung als Arzt oder eine allgemeine Erlaubnis als Heilpraktiker. Ein Heilpraktiker übt – auf gesetzlicher Grundlage - Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Dabei darf er im Rahmen der so genannten „Kurierfreiheit“ die unterschiedlichsten Diagnose- und Therapieverfahren anwenden, es sei denn, er verfügt nicht über die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten, ein bestimmtes Verfahren anzuwenden (z.B. größere operative Eingriffe), oder ein solches Verfahren (wie etwa das Röntgen) ist durch bestimmte Gesetze oder Verordnungen lediglich den Ärzten vorbehalten.

Unseres Erachtens erfüllt der Heilpraktiker auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, denn er entspricht durch seine Tätigkeit den Bedürfnissen der Menschen nach alternativen oder die Schulmedizin ergänzenden medizinischen Verfahren. Zudem leisteten und leisten die Heilpraktiker und Naturheiler einen wichtigen Beitrag zur Therapievielfalt und Therapiefreiheit; ohne diese Berufsgruppe wären heute schon viele Heilverfahren von der Bildfläche verschwunden, die mittlerweile auch von Ärzten wieder entdeckt und angewendet werden, so etwa die Blutegeltherapie, die Pflanzenheilkunde und viele andere.

Grundlage der Heilpraktikertätigkeit ist die Tradition der Naturheilkunde, die sich vor allem als ganzheitliches Heilprinzip versteht. Das heißt, dass sowohl in der Diagnose als auch in der Behandlung des kranken Menschen Körper-Geist-Seele als untrennbare, dynamische Einheit gesehen werden. Der menschliche Organismus als Ausdruck dieser Einheit ist aufgrund der ihm eigenen Selbstregulationskräfte stets bestrebt, eine innere Balance zu bewahren und mit sich selbst und der Natur bzw. Umwelt in Harmonie zu sein. Krankheit ist auf der Basis dieses Verständnisses äußeres Zeichen einer Disharmonie, eines Ungleichgewichtes, welches dadurch entstanden ist, dass durch innere oder äußere Einflüsse die Fähigkeit, die Balance aufrecht zu halten, gestört wird.

Der Heilpraktiker wird so vor allem versuchen, das innere Gleichgewicht wieder herzustellen, indem er die Selbstregulationskräfte stärkt. Hier liegt der Unterschied zur Schulmedizin, die immer noch überwiegend eine Beseitigung der Krankheitszeichen, also der Symptome, anstrebt.

Es soll hier nicht der Eindruck erweckt werden, dass ein ledigliches Kurieren der Symptome ein grundsätzlich falscher Ansatz ist. In vielen Fällen fördert auch eine rein symptomatische Behandlung die Selbstheilungskräfte des Organismus, weil sie Entlastung und damit Spielraum für eine Neuordnung gibt. Oft ist eine solche Behandlung sogar die einzig lebensrettende Maßnahme.

Trotzdem stehen sich die Schulmedizin und die überwiegend von Heilpraktikern bewahrte und praktizierte Alternativmedizin oft unversöhnlich gegenüber. Wir verstehen uns aber nicht als Gegenpol zur Schulmedizin, nicht einmal in jedem Fall als Alternative. So sehen wir die Tätigkeit des Heilpraktikers bzw. Naturheilkundlers auch weniger als Alternativmedizin, sondern vielmehr als Komplementärmedizin, also als Ergänzung oder „zweites Standbein“ der Heilkunde insgesamt.

Täglich erleben die Heilpraktiker und deren Patienten die Wirksamkeit vieler naturheilkundlicher Methoden, auch in Bereichen, in denen die Schulmedizin nicht weiterhelfen konnte. Dabei sollte die Tatsache, dass eine Therapiemethode einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhält, unseres Erachtens eine untergeordnete Bedeutung haben, wenn das oberste Gebot bei der Ausübung der Heilkunde durch den Heilpraktiker beherzigt wird:

„Nihil nocere – Niemals schaden!“

Genau das ist auch der Anspruch des Gesetzgebers, der in der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz seinen Niederschlag findet. Jemand, der eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes erlangen will, muss in einer Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch ihn keine Gefahr für seine Patienten darstellen würde.

Ein Schaden kann dem Patienten vor allem durch eine falsche Diagnose und/oder Behandlung seiner Erkrankung entstehen, ebenso in vielen Fällen durch die Unterlassung adäquater schulmedizinischer Behandlung, etwa indem ein Heilpraktiker ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die laufende Therapie verändert, Medikamente absetzen lässt etc.

Ein Heilpraktiker muss demnach seine Patienten mit arztgleicher Sorgfalt untersuchen und behandeln; dazu gehört auch, dass er immer wieder die Wirksamkeit seiner Behandlung überprüft und gegebenenfalls seine Therapiemaßnahmen anpasst oder ändert, bzw. an einen Arzt überweist.

Sollten ihm im Einzelfall die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zur sorgfältigen Diagnostik und/oder Therapie fehlen, muss er den Patienten an niedergelassene Ärzte oder Kliniken überweisen, oder an Kollegen, die über solche Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten verfügen.